Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die Werbeaussage einer Versicherung „Bei grober Fahrlässigkeit leisten wir grundsätzlich 85%“ auch dann zulässig sein kann, wenn die Versicherung unter Umständen auch einen höheren Abzug vorbehält.
Vorwurf Irreführung: Versicherungsmakler klagen gegen Check24
Versicherungsvermittler im klassischen Sinn fühlen sich zunehmend von Vergleichsplattformen im Internet bedroht. Der Vorwurf: Irreführung der Verbraucher. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BDV) hat nun den Betreiber des bekannten Vergleichsportals check24.de vor dem LG München verklagt.
BGH: „Himbeer-Vanille-Abenteuer“- Tee – Werbung irreführend
Werbung irreführend – Der BGH (Urteil vom 02.12.2015 – I ZR 45/13) hat entschieden, dass die Firma Teekanne einen Tee nicht mehr unter der Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ vertreiben und bewerben darf.