Wenn ein Influencer auf Instagram ein Produkt empfiehlt, so muss er den Beitrag als Werbung kennzeichnen, wenn er sich hauptberuflich mit dem Bereich des Produkts befasst und geschäftliche Beziehungen zum Hersteller des Produkts unterhält. So urteilte aktuell das OLG Frankfurt am Main.
LG Karlsruhe: Influencerin Pamela Reif musste Beiträge als Werbung kennzeichnen
Unruhe bei den Influencern: Der Verband Sozaler Wettbewerb mahnte zahlreiche Protagonisten der Szene wegen nicht als Werbung gekennzeichneter Beiträge ab. Einige dieser Fälle landeten vor Gericht. In einem Verfahren gegen die Influencerin Pamela Reif vor dem LG Karlsruhe wurde nun ein Urteil verkündet.
Influencer Marketing: Vermehrt Abmahnungen wegen Schleichwerbung
Influencer Marketing: Viele Unternehmen setzen in Zeiten von Social Media auf diese subtile Art der Werbung. Doch wer entsprechende Beiträge nicht ausreichend als Werbung kennzeichnet, muss mit teuren Abmahnungen oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen. Dies musste zuletzt auch die Freundin von Marco Reus, Scarlett Gartmann, erfahren.