Urteil um ein Nacktfoto – Ein Fotograf hatte ein Aktfoto mit einem damals 17-jährigen Mädchen ohne die Einwilligung seiner Eltern veröffentlicht. Das Bild darf nun nicht weiter verbreitet werden. Das geforderte „Schmerzensgeld“ in Höhe von 2.500,00 € bekommt die Klägerin hingegen nicht.
BGH zu Veranstaltungsfoto: abgebildete Hostess muss Veröffentlichung dulden
Kann sich eine bei einer Veranstaltung angestellte Hostess dagegen wehren, dass ein Veranstaltungsfoto, auf dem sie erkennbar abgebildet ist, im Internet veröffentlicht wird? Der BGH (Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 9/14) hat entschieden, dass hier unter gewissen Umständen eine Duldungspflicht besteht.