Können Drohnenaufnahmen von der urheberrechtlichen Schranke der Panomafreiheit erfasst sein? Diese Frage wurde höchstrichterlich bislang noch nicht geklärt. Das OLG Hamm hat die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit für Drohnen-Fotos nun abgelehnt. 2020 hatte sich das LG Frankfurt zu dieser Frage anders positioniert.