In der Osterzeit ist er allgegenwärtig: Der goldene Schokoladenosterhase von Lindt, klassischerweise mit einer kleinen Glocke am roten Halsband. Der BGH entschied nun, dass der goldene Farbton des bekannten Schoko-Hasen markenrechtlichen Schutz als Benutzungsmarke genießt. Dazu bedurfte es noch nicht einmal einer Anmeldung. Diese bemerkenswerte Auseinandersetzung ist mit dieser Entscheidung jedoch noch nicht beendet.