Der BGH hat entschieden, dass Apotheken bei der Einlösung von Rezepten keine zusätzlichen Geschenke bzw. kostenlose Gutscheine gewähren dürfen. Selbst kleine Werbegaben im Wert von unter einem Euro sind unzulässig.
Der BGH hat entschieden, dass Apotheken bei der Einlösung von Rezepten keine zusätzlichen Geschenke bzw. kostenlose Gutscheine gewähren dürfen. Selbst kleine Werbegaben im Wert von unter einem Euro sind unzulässig.