Fotorecht / Bildrecht – Ein Urheber hat gemäß § 32 UrhG einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke. Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15) einem Foto-Journalisten eine Nachvergütung in Höhe von 78.928,44 € zugesprochen. Dem Journalisten waren jahrelang pro Bild nur 10,00…
OLG Celle: 100 € sind keine angemessene Vergütung für Text von 10.000 Zeichen Länge
Für redaktionelle Texte im Online-Bereich werden Autoren oftmals nur sehr schlecht bezahlt. Dabei haben Urheber eine Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das OLG Celle stellte nun fest,eine Vergütung in Höhe von 100 € für einen Online Text als Vergütung jedenfalls nicht mehr angemessen im Sinne des § 32 UrhG ist.