Markenrecht: Abmahnung der Rechtsanwälte BluePort Legal erhalten? Was nun?

Aktuell spricht die Kanzlei Blueport Legal wieder Abmahnungen wegen mutmaßlich rechtsverletzeder Nutzungen von Fußballvereins-Marken aus. Was hat es mit diesen Abmahnungen auf sich und wie sollte man auf solche Abmahnschreibens reagieren?

Grund der Abmahnungen: Verstoß gegen Marken von Bundesliga-Vereinen (1. und 2. Liga)

Schon seit Jahren geht die Hamburger Kanzlei BluePort Legal im Auftrag diverser Bundesligavereine gegen Merchandising-Angebote vor. Der Vorwurf: Es sollen Markenrechte der abmahnenden Clubs verletzt worden sein. Üblicherweise geht es um Angebote auf Plattformen wie kleinanzeigen.de, eBay oder etsy: Aufkleber, Ventilkappen, Bekleidung mit dem Vereinsnamen oder dem Club-Emblem, Hozwappen mit dem Vereinslogo: Die Vielfalt der von BluePort Legal beanstandeten Angebote ist groß. Vergleichbare markenrechtliche Abmahnungen wurden von BluePort Legal schon für verschiende Vereine ausgesprochen so z. B. für:

  • Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. (Fortuna Düsseldorf)
  • SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
  • 1. FC Union Berlin e.V.
  • 1. FC Nürnberg e.V.
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  •  HSV Fußball AG
  • VfB Stuttgart 1893 AG
  • 1. FSV Mainz 05 e.V.

Bei den mutmaßlich verletzten Marken handelt es sich häufig um Wortmarken. Beispiele hierfür wären etwa Wortmarken wie „Fortuna Düsseldorf“, „Dynamo Dresden“ oder „HSV“. Nicht selten geht es aber auch um das jeweilige Vereinsemblem bzw. das Vereinswappen, welches beispielsweise als Wort-Bild-Marke eingetragen ist. Oft geht es auch zusätzlich um den Vorwurf der unerlaubten Nutzung einer geschäftlichen Bezeichnung (z. B. „Dynamo Dresden“).

Was wird verlangt: Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten

Laut der Abmahnungen hat die vorgeworfene Rechtsverletzung Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche gem § 14, 15 MarkenG zur Folge. Stets stellt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die zentrae Forderung dar. Daneben wird oft auch eine Auskunftserteilung den Umfang der Nutzung gefordert. Zudem wird in der Regel der Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) verlangt. Allein diese liegen in der Regel schon bei über 2.000,00 €.

Wie verhält man sich am Besten nach einer solchen Abmahnung von Blueport Legal?

Markenrechtliche Abmahnungen sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Die Gegenstandswerte in Markenangelegenheiten sind stets sehr hoch. Entsprechend hoch ist daher auch das Kostenrisiko eines möglichen Gerichtsverfahrens. Die Abmahnung einfach zu ignorieren kann daher deutlich höhere Kosten verursachen. Gleiches gilt für eine voreilige und unüberlegte Reaktion auf die Abmahnschreiben.

Wir empfehlen daher, die in den Abmahnungen geforderten Ansprüche keinesfall zu erfüllen ohne sich zuvor von einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Nicht selten bestehen sogar gute Argumente, um die erhobenen Vorwürfen ganz oder teilweise zurückzuweisen.

Selbst in den Fällen, in denen die Vorwürfe in der Abmahnung berechtigt sind, stellt sich die Frage, ob die erhobenen Zahlungsforderungen auch der Höhe nach berechtigt sind. Keineswegs jedoch sollte man eine Unterlassungserklärung abgeben, bevor nicht die Gefahr späterer Vertragsstrafen sicher ausgeschlossen werden kann. Andernfalls drohen später weitaus größere Schäden.

Wurden auch Sie von der Kanzlei BluePort Legal abgemahnt, weil Sie Markenrechte eines Bundesliga-Clubs verletzt haben sollen? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten im Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir haben viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Abmahnungen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).