LG Baden-Baden: Einstweilige Verfügung gegen Google Fonts Abmahner

Seit Monaten ist eine bemerkenswerte Abmahnwelle im Zusammenhang mit „Google Fonts“ in Gang. Der in solchen Abmahnungen erhobene Vorwurf: Datenschutzverstöße bei der Einbindung von Google Fonts. Von vielen Seiten wird diese massenhafte Versendung von Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich betrachtet. Nun erließ das LG Baden Baden eine einstweilige Verfügung gegen einen der Abmahner.

Was sind Google Fonts?

Bei Google Fonts, dem Stein des Anstoßes bei diesen Abmahnungen, handelt es sich um ein Verzeichnis von Schriftarten (Fonts), welches von Google bereitgestellt wird. Diese Schriftarten können von Websitenbetreibern für die Darstellung ihrer Websiten kostenlos genutzt werden. Dabei können die Fonts, je nach Einstellung, auf zwei verschiedene Weise genutzt werden:

  • entweder werden die Schriftarten bei jedem Aufruf einer Website von den Google Servern heruntergeladen (dies spart Speicherplatz auf dem eigenen Server der Website)
  • alternativ können die Fonts gleich lokal auf dem Server der Website eingebunden werden, um zu verhindern, dass bei jedem Aufwuf der Website eine Verbindung zu Google hergestellt wird.

Datenschutzverletzung durch Google Fonts?

Bei der erste Variante (Zugriff auf Google bei jedem Aufruf der Website) stellt der jeweilige Besucher der Website eine Verbindung zu Google her. Hierbei wird unter anderm seine IP-Adresse an Google gemeldet, die zu den personenbezogenen Daten gehört, wird zu Google in die USA gemeldet. Da in den USA nicht ein solches Datenschutzniveau herrscht, wie in der EU gefordert, und unklar ist, was dort mit den Daten passieren kann, bestehen gegen diese Variante der Einbindung tatsächlich datenschutzrechtliche Bedenken.

Abmahnwelle nach 100 € Schmerzensgeld Urteil des LG München

Nachdem im Januar das LG München in einem Einzelfall, der eine solche Einbindung von Google Fonts zum Gegenstand hatte, ein „Schmerzensgeld“ von 100,00 € zuerkannt hatte, entsponn sich eine beispiellose Abmahnwelle. Zu den besonders häufig wegen Google Fonts abmahnenden Rechtsanwälten gehören etwa Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin oder Rechtsanwalt Dikigoros Kaidis aus Meerbusch.

Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen

Von vielen Seiten wird gerade gegen diese Massenabmahnungen der Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit erhoben. Indizien werden hierfür werden teilweise bereits in der massenhaften Abmahntätigkeit gesehen. Auch bestehen in vielen Fällen Zweifel, ob es überhaupt zu der behaupteten Rechtsverletzung zu lasten der angeblich betroffenen Person kam. Nicht wenige Abgemahnte vermuten, dass die behaupteten „Rechtsverletzungen“ bewusst provoziert wurden, um Schadensersatz geltend machen zu können. Dies konterkariere die geltend gemachten Forderungen.

Einstweilige Verfügung des LG Baden Baden gegen Abmahner

In einem Fall dieser Abmahnungen wurde der Spieß nun umgedreht. Vor dem LG Baden Baden wurde nach einer Google-Fonts-Abmahnung eine einstweilige Verfügung beantragt, die sich auf einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stützte. Das Landgericht ( Beschluss vom 11.10.2022, Az. 3 O 227/22) erließ nun in diesem Einzelfall eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Martin Ismael, in dessen Namen RA Kilian Lenart zuletzt zahlreiche Google-Fonts-Abmahnungen ausgesprochen hatte. Die einstweilige Verfügung verbietet es dem Antragsgegner,

einen Partnerbetrieb des Franchise-Systems der Antragstellerin mit Forderungen im Zusammenhang mit der Einbindung von „Google Fonts“ zu kontaktieren, wenn dies geschieht, wie mit Schreiben vom (…)

Der Streitwert des Verfahrens wurde vom Gericht mit 30.000,00 € beziffert.

Die vorliegende Entscheidung des LG Baden Baden ist zwar zunächst nur eine Einzelfallentscheidung, die lediglich im Verhältnis zwischen den dortigen Partein wirkt und das Abmahngebahren nicht pauschal verbietet. Sie ist jedoch ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass es sinnvoll sein kann, sich gegen diese fragwürdigen Abmahnungen zur Wehr zu setzen, die Ansprüche zumindest vollumfänglich zurückzuweisen, aber gegebenenfalls auch zum Gegenangriff überzugehen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und und Datenschutzrechts. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.