Eintrittskarten für besonders begehrte Sportereignisse (z. B. Spiele der Fußball-Nationalmannschaft) oder andere populäre Veranstaltungen werden von ihren Käufern oftmals für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises auf Internetplattformen wie eBay angeboten. Den Veranstaltern von Fußballspielen und anderen populären Großveranstaltungen ist dies ein Dorn im Auge. Der DFB lässt deswegen durch die Kanzlei Beiten Burkhardt Abmahnungen aussprechen.
Online-Verkauf von Fußballtickets
Viele Fußball-Fans haben es bestimmt schon einmal erlebt – Karten für ein wichtiges Fußballspiel sind bereits gekauft und dann stellt sich heraus, dass der Käufer am Tag des Spiels verhindert ist. Was liegt näher als die Tickets im Internet wieder an den Mann zu bringen? Oftmals erzielen die kurz vor dem Spiel versteigerten Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: der DFB lässt die Kanzlei Beiten Burkhardt Abmahnungen wegen solcher Ticket-Verkäufe aussprechen.
Beiten Burkhardt verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DFB
Konkret geht es in den aktuellen Abmahnungen von Beiten Burkhardt um Karten für EM-Qualifikationsspiele der deutschen Nationalmannschaft, die zu einem höheren als dem Abgabepreis auf eBay angeboten wurden. Die in den Abmahnungen erhobenen Vorwürfe lauten in etwa wie folgt:
Mit Rechnung vom [Datum] haben Sie vom DFB vier Tickets für das EM- Qualifikationsspiel der deutschen Herren-Nationalmannschaft gegen [Gegnermannschaft] am [Datum des Spiels] in der [Stadion, Ort der Austragung], zugeteilt bekommen. Die Tickets wiesen Plätze in Block 37 zum Preis von je [Kaufpreis] aus. Am [Verkaufsdatum] haben Sie die von Ihnen erworbenen Tickets zu einem Preis von EUR [Verkaufspreis] über die Auktionsplattform eBay verkauft. Im Zuge der Bewerbung um die Tickets haben Sie die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des DFB für den Verkauf von Eintrittskarten zu Länderspielen der deutschen Nationalmannschaften im Inland („Ticket-AGB“) akzeptiert. Nach Ziffer 7 der Ticket-AGB ist es dem Käufer der Tickets untersagt, diese bei „Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten“
Der Weiterverkauf der Tickets, so die Kanzlei Beiten Burkhardt, stelle einen Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des DFB dar, denen der jeweilige Verkäufer beim Erwerb der Karten zugestimmt habe. So sei es u. a. dem jeweiligen Erwerber der Tickets verboten, diese bei privater Weitergabe zu einem höheren Kaufpreis als dem Einkaufspreis anzubieten. Zudem müsse der Erwerber der weiterverkauften Karten vom Verkäufer auf die geltenden AGB des DFB hingewiesen werden. Auch ein Verkauf über Internet-Auktionen schließen die Bedingungen des DFB kategorisch aus. Auch soll der DFB bei jedem Weiterverkauf über Name und Anschrift des neuen Ticket-Inhabers benachrichtigt werden.
Erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der AGB
Ob sich der DFB vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf seine AGB berufe könnte, erscheint aus verschiedenen Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer abzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich.
Wie soll ich auf eine solche Abmahnung reagieren?
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Beiten Burkhardt erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den DFB leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Beiten Burkhardt eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen des DFB verklagt worden? Haben Sie sonstige Anliegen im Bereich des Medienrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an ( Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.