Fotorecht: Frommer Legal mahnt wieder für Image Professionals GmbH ab

Aktuell mahnt die Kanzlei Frommer Legal wieder für die Image Professionals GmbH ab. Was hat es mit diesen Abmahnungen auf sich und welche Reaktion hierauf ist zu empfehlen?

Bilderrechtliche Abmahnungen: Frommer Legal mahnt ab

Erneut wurden wir wegen einer fotorechtlichen Abmahnung der Münchener Kanzlei Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer) kontaktiert. Diese Kanzlei mahnt seit Jahren immer wieder wegen ungenehmigter Bilder-Nutzung ab. Hierbei trat die Kanzlei schon für verschiedene Rechteinhaber auf, so z. B. für

  • Image Professionals GmbH
  • Stock Food GmbH
  • Great Bowery Deutschland GmbH
  • August Image LLC

Fotos von Speisen ohne Berechtigung im Internet verwendet?

Konkret geht es vorliegend um ein Foto, welches der Abgemahnte ohne eine entsprechende Genehmigung im Internet genutzt haben soll. Hierin sieht die abmahnende Kanzlei einen Verstoß gegen die §§ 16 und 19a UrhG. Die Firma Image Professionals GmbH, in deren Auftrag hier die Abmahnung ausgesprochen wurde, leitet ihre Rechtsposition hierbei offenbar von der Firma ddp Media GmbH aus Hamburg ab. Eine entsprechende „Ermächtigung“ wurde der Abmahnung beigefügt.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, so wird es in der Abmahnung verlangt. Weiter wird ein Lizenzbetrag von insgesamt 1.904,00 € gefordert (inklusive eines 100%igen Aufschlages wegen unterbliebener Nennung des Urhebers). Schließlich soll der Abgemahnte noch Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) ersetzen. Diese Kosten berechnet die abmahnende Kanzlei nach einem Gegenstandswert von 11.904,00 €, also weitere 885,80 €. Mit Steuern wird hier vorliegend eine Gesamtsumme von 2.958,10 € gefordert.

Welche Reaktion ist zu empfehlen?

Wir raten davon ab, fotorechtliche Abmahnungen einfach zu ignorieren. Wenn gesetzte Fristen ohne Rückmeldung verstreichen, können die Abmahner gerichtlich vorgehen. Dies ist meistens mit deutlich höheren Kosten verbunden. 

Ebenso riskant kann es aber auch sein, die vorformulierte Unterlassungserklärung, die solchen Abmahnschreiben meist beiliegt, einfach ungeprüft zu unterschreiben. Zuerst sollte geprüft werden, ob überhaupt Unterlassungsansprüche bestehen. Auch wird man in den vorformulierten Erklärungen oft zu mehr verpflichtet als rechtlich notwendig. Meist können die Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formuliert werden als von den Abmahnern gewünscht. Die übereilte Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt jedenfalls oft die Gefahr, in die Vertragsstrafenfalle zu tappen, beispielsweise wenn das beanstandete Foto-Material nicht restlos gelöscht wurde. 

Wer eine bilderrechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte sich hierzu anwaltlich beraten und vertreten lassen, um die Sache auf eine möglichst risikoarme Weise abzuschließen.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der Rechtsanwälte Frommer Legal mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).