Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod aus Berlin im Auftrag der Firma Koch Media GmbH aus Höfen (Österreich) erhalten, weil Sie angeblich das Computerspiel „Spintires Offroad Truck-Simulator“ heruntergeladen bzw. angeboten haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall verhalten?
Filesharing-Abmahnungen von den Nimrod Rechtsanwälten
Schon seit Jahren versendet die Berliner Kanzlei Nimrod im Auftrag von Unternehmen der Computerspielbranche Abmahnungen an private Anschlussinhaber wegen des Tauschs von Computerspielen im Internet (Filesharing). Aktuell ist es das Computerspiel „Spintires Offroad Truck-Simulator“ wegen dem Kanzlei „Nimrod Rechtsanwälte“ Abmahnungen versendet.
Abmahnung der Kanzlei Nimrod wegen Filesharing – worum geht’s?
Den Empfängern der Nimrod-Abmahnung wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netzwerke) einzelne Folgen des Computerspiels „Spintires Offroad Truck-Simulator“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das exklusive Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: die Firma Astragon Sales und Services GmbH, zuvor: rondomedia) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.
Was verlangen die Nimrod Rechtsanwälte?
Die Nimrod Rechtsanwälte fordert daher in der Abmahnung, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben wird, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages für die jeweils mutmaßlich begangene Verletzung des Urheberrechts.
Nimrod-Abmahnung wegen „Spintires Offroad Truck-Simulator“ – Was tun?
Wir empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzlei Nimrod erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In vielen Fällen ist absolut fraglich, ob die Ansprüche von den abmahnenden Rechtsanwälten überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die angeblichen Downloads verantwortlich gewesen sein könnten. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man gegebenenfalls noch jahrelang gebunden sein könnte, sollte keinesfalls abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind häufig deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob die von den abmahnenden Kanzleien geforderten Geldbeträge überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden dürfen, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn auch Sie eine solche Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei Nimrod erhalten haben.
Weiterführende Informationen zum Filesharing finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.