Berechtigungsanfrage wegen Nutzung des Begriffs „Kreisliga“ erhalten?

Haben Sie eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung der Patentanwälte Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff erhalten, weil Sie möglicherweise Markenrechte an der EU-Wortmarke KREISLIGA oder KREISLIGALEGENDE verletzt haben sollen? Wie soll man sich in solch einem Fall verhalten?

Berechtigungsanfrage im Namen des Inhabers der EU-Wortmake KREISLIGA

Eine Mandantin, auf deren Website Bekleidung, u. a. mit der Bezeichnung „KREISLIGA“ bedruckt, angeboten wird, legte uns eine Berechtigungsafrage der Rechtsanwälte Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff zur Prüfung vor. Die Berechtigungsanfrage wurde im Namen eines Herrn Julian Brandt ausgesprochen. Dieser sei Inhaber der EU-Wortmarke KREISLIGA. In der Berechtigungsanfrage wird der Vorwurf markenrechtsverletzender Angebote  erhoben. Unsere Mandantin solle mitteilen, aus welchem Grund sie sich berechtigt fühle, Markenrechte des Herrn Brandt „nicht beachten zu müssen“.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage kann als eine Art Vorstufe einer Abmahnung verstanden werden. Anders als bei einer Abmahnung werden hier noch keine konkreten Ansprüche geltend gemacht. In diesem Fall können, sofern tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, gegebenenfalls noch vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um dem Kostenrisiko einer späteren Abmahnung vorzubeugen. Mit einer Abmahnung würden hingegen bereits konkrete Unterlassungsansprüche, häufig auch bereits Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Im Falle einer Abmahnung werden üblicherweise neben einer Unterlassungserklärung auch Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die in Markensachen nicht selten deutlich über 1.000,00 € liegen. Ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss oder sollte, ist häufig eine Frage des Einzelfalls.

Wie reagiere ich am besten auf eine Berechtigungsanfrage?

Ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss oder sollte, ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Es ist zu empfehlen, sich über die Handlungsoptionen anwaltlich beraten zu lassen, um zu prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren. Nicht selten stellt sich heraus, dass die in Berechtigungsanfragen erhobenen Vorwürfe sich ausräumen lassen. Doch auch in solchen Fällen, in denen eine Rechtsverletzung vorliegt, kann man noch Maßnahmen ergreifen, die das Kostenrisiko so gering wie möglich halten.

Haben auch Sie eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.