Adidas verliert vor dem EuG im Streit um Drei-Streifen Unionsmarke

Seit Jahren verteidigt adidas mit großem Eifer die Rechte an den bekannten drei Streifen. Vor dem EuG musste adidas nun einen empfindlichen Rückschlag im Streit um eine Unionsmarke mit den drei Streifen einstecken.

Streit um drei Streifen Unionsmarke
Streit um drei Streifen Unionsmarke

Unionsmarke: Drei Streifen als Herkunftshinweis?

Drei parallele Streifen: Die bekannte Firma adidas pflegt seit Jahren dieses Erkennungszeichen. adidas hat auch einige Marken eintragen lassen, in denen die drei Streifen abgebildet sind. In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um eine Marke mit einer besonderen Gestaltung dieser Streifen: Die angemeldete europäische Marke bestand aus drei parallelen in beliebiger Richtung angebrachten Streifen. Im Mai 2014 war die Marke als Marke im EU-Register eingetragen. Die Firma Shoe Branding Europe BVBA aus Belgien stellte beim Europäischen Markenamt (EUIPO) einen Antrag auf Löschung der Marke. Das EUIPO entsprach dem Antrag des belgischen Unternehmens und löschte die Marke. Hiergegen klagte adidas vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Dieses entschied nun (Urteil vom 19.06.2019, Az. T-307/17), dass die Unionsmarke zu Recht gelöscht worden ist.

EuG: Fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens

So handele es sich, so das EuG, nicht um eine Mustermarke mit verschiedenen Elementen, sondern um eine gewöhnliche Bildmarke. Auch habe das Gericht viele von adidas vorgelegte „Nachweise“ der behaupteten überragenden Bekanntheit der Marke nicht berücksichtigen können. Denn bei vielen dieser „Nachweise“ habe es sich jeweils um Varianten gehandelt, bei denen drei Streifen in einer anderen Weise abgebildet waren als bei der in Rede stehenden Marke. Auch habe adidas nicht nachgewiesen, dass die fragliche Marke in allen Ländern der EU aufgrund der tatsächlichen Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe. Die vorgelegten Unterlagen beträfen lediglich die Benutzung in fünf Ländern.

Gegen die Entscheidung des EuG kann adidas nun Rechtsmittel einlegen und vor den EuGH ziehen.

Nicht der erste Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen

Die beiden streitenden Unternehmen waren bereits in der Vergangenheit in eine gerichtliche Auseinandersetzung um die drei Streifen von adidas verwickelt. Damals ging adidas als Sieger hervor. Das belgische Unternehmen hatte im Jahr 2009 zwei diagonale Streifen auf einem Schuh als Marke angemeldet. Hiergegen hatte adidas Widerspruch eingelegt und später sowohl vor dem EuG als auch später vor dem EuGH Recht bekommen. Die Gerichte entschieden, dass das zwei-Streifen-Zeichen des belgischen Unternehmens einer adidas Marke – drei diagonale Streifen auf einem Schuh – zu ähnlich sei.

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