Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen seit mehreren Jahren im Auftrag verschiedener Medienunternehmen private Inhaber von Internetanschlüssen wegen des Tauschs von Filmen bzw. Hörbüchern über entsprechende Tauschbörsen im Internet (Filesharing) ab. Aktuell ist es der Film „San Andreas“, mit dem bekannten Schauspieler Dwayne Johnson alias „The Rock“, der Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ist.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf – worum geht es?
Den Empfängern der Waldorf-Abmahnung wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) den aktuellen Film „San Andreas“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.
Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf verlangt?
In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ verlangt. Darüber hinaus fordert die abmahnende Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.
Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen „San Andreas“ reagieren?
Wir empfehlen, die in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhobenen Forderungen jedenfalls nicht ohne genauere Prüfung zu erfüllen. In einer Vielzahl von Fällen ist mehr als fraglich, ob die von der Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich gewesen sein können. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch Jahre später gebunden ist, sollte keinesfalls abgegeben werden, ohne sich vorher mit einem Rechtsanwalt hierzu beraten zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich schärfer formuliert als sie sein müssten. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt geschweige denn in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben und sich hierzu beraten lassen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.