Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel von Fortuna Düsseldorf im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie sollte man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?
Fortuna Düsseldorf Bundesligatickets im Internet angeboten
So mancher Fußball-Fan hat es sicher bereits erlebt – Eintrittskarten für ein bedeutendes Fußballspiel sind bereits gekauft und dann stellt sich kurz vorm Spiel heraus, dass der Käufer oder einer seiner Abnehmer am Spieltag verhindert ist. Was liegt näher als das überzählige Ticket im Internet wieder anzubieten? Oftmals erzielen die kurz vor dem Spieltag verkauften Karten sogar deutlich höhere Preise als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber die Vereine oder ihre Anwälte auf den Plan bringen: die Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. (Fortuna Düsseldorf) lässt die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.
Abmahnende Kanzlei verweist auf die AGB von Fortuna Düsseldorf für Ticketverkäufe
Konkret geht es in den aktuellen Abmahnungen von Becker Haumann Mankel Gursky um Karten für Fußballspiele des Vereins Fortuna Düsseldorf, die zu einem höheren als dem Abgabepreis im Internet angeboten wurden.
Konkret werden z. B. folgende Vorwürfe erhoben:
- die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich (z. B. bei eBay Kleinanzeigen) angeboten worden
- eine Abbildung des Stadionplans soll unautorisiert genutzt worden sein
Der Weiterverkauf der Tickets, so die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky, stelle einen Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von Fortuna Düsseldorf dar, denen der jeweilige Abgemahnte beim Erwerb der Karten zugestimmt haben soll. So sei es u. a. dem jeweiligen Erwerber der Tickets verboten, diese kommerziell zu nutzen. Auch ein Verkauf über Internet-Auktionen schließen die Bedingungen kategorisch aus.
Erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der AGB
Ob sich Fortuna Düsseldorf allerdings vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf seine AGB berufen könnte, erscheint aus mehreren Gründen mehr als fraglich. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer hingegen ist das Risiko hingegen merklich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay Kleinanzeigen noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich.
Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten haben, so ist eher davon abzuraten, sich unmittelbar mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Statt dessen sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an Fortuna Düsseldorf leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen des Düsseldorfer Turn- und Sportvereins Fortuna 1895 e.V. verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.