Urteil: Webdesigner haftet bei Bildrechtsverletzung

Fotorecht / Bildrecht – Webdesigner bzw. Webagenturen, die im Kundenauftrag Websites erstellen, müssen prüfen, ob die in von ihnen in die Website eingebundenen Bilder aus Gesichtspunkten des Urheberrechts überhaupt verwendet werden dürfen oder nicht. Dies gilt auch für vom Kunden eingeliefertes Bildmaterial, so ein Urteil des AG Oldenburg.