Urheberrecht: erneut mehrere bilderrechtliche Abmahnungen von Sievers & Kollegen – Was kann man tun?

Wurden Sie von den Rechtsanwälten Sievers & Kollegen abgemahnt, weil Sie ein Lichtbild oder eine Grafik urheberrechtswidrig genutzt haben sollen? Bei Abmahnungen dieser Kanzlei raten wir zu besonderer Vorsicht. Wie verhält man sich am besten, wenn man eine solche bilderrechtliche Abmahnung erhalten hat?

bilderrechtliche Abmahnungen im Auftrag von Fotografen und Grafikern

Erneut wurden wir mehrfach von Betroffenen angesprochen, die bilderrechtliche Abmahnungen der Berliner Rechtsanwälte Sievers & Kollegen erhalten haben. Diese Kanzlei versendet immer wieder Abmahnungen im Auftrag verschiedener Fotografen und Grafiker wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Urheberrecht. Vergleichbare Abmahnungen von Sievers & Kollegen erfolgten zuletzt etwa im Namen folgender Rechteinhaber:

  • Rainer Sturm
  • Stephanie Hofschlaeger
  • Michael Geiss
  • Christine Müller

Beanstandet wird: Nutzung von Bildern ohne ausreichende Urhebernennung

Die aktuellen Abmahnungen, die uns vorliegen, wurden im Auftrag der Fotografen Rainer Sturm und Stephanie Hofschlaeger ausgesprochen. Den Betroffenen wird zum Vorwurf gemacht, bei der Nutzung von Fotos versäumt zu haben, die Namen der jeweiligen Urheber in ausreichender Weise kenntlich zu machen. Hierdurch können Urheberpersönlichkeitsrechte des jeweiligen Urhebers gem § 13 UrhG verletzt werden.

Gefordert wird vorerst nur Unterlassung und Auskunft

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben sollen die Empfänger der Abmahnungen auf einem Formular Auskunft über die Nutzung der jeweiligen Lichtbilder erteilen. Zahlungsansprüche werden zwar in den Abmahnungen (noch) nicht beziffert. Regelmäßig erfolgt dies aber in der späteren Korrespondenz.

Empfehlung: direkte Kontaktaufnahme vermeiden und anwaltlichen Rat einholen

Wir raten den Abgemahnten davon ab, sich selbst direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr empfehlen wir den Betroffenen, sich anwaltlich zu den Vor und Nachteilen der Handlungsoptionen beraten zu lassen. Insbesondere sollte ohne anwaltliche Beratung keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, in keinem Fall die von Sievers & Kollegen vorformulierte Erklärung. Gerade bei dieser Kanzlei haben wir bereits erlebt, dass nach einer überhasteten Abgabe einer Unterlassungserklärung schon wenig später eine zusätzliche Vertragsstrafe wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gefordert wurde.

Haben auch Sie von den Rechtsanwälten Sievers & Kollegen eine bilderrechtliche Abmahnung erhalten, in der Sie mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung konfrontiert wurden? Wir unterstützen Sie gerne! Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf vertritt viele Mandanten, die von bilderrechtlichen Abmahnungen (auch dieser Kanzlei) betroffen sind. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).