Das OLG Köln hat entschieden, dass eine 13minütige Live – Weitersendung der ZDF-Sendung „Berliner Runde“ bzw. deren öffentliche Zugänglichmachung durch die Bild.TV urheberrechtswidrig war. Insbesondere sei die Weitersendung nicht von der Schranke der „Berichterstattung über Tagesereignisse“ gedeckt.