Bislang galt das bloße Anschauen von Filmen im Wege des Streaming selbst über illegale Streaming Portale aus urheberrechtlicher Sicht als wenig bedenklich. Laut einem aktuellen EuGH-Urteil kann jedoch bereits hierin eine Urheberrechtsverletzung liegen. Drohen jetzt tausendfache Abmahnungen? Was sollten die Nutzer wissen?