Das OLG Köln hat entschieden, dass das Senden von Pannen in TV-Sendungen anderer Sender durch die Konkurrenz nicht vom Zitatrecht des Urheberrechts gedeckt ist. Die kostenfreie Nutzung solcher TV-Pannen ist daher nicht ohne weiteres möglich.
Spiegel TV erwirkt einstweilige Verfügung im Streit um Verwendung von Exklusiv-Aufnahmen
Das ARD Magazin Panorama verwendete zu Unrecht Exklusiv Aufnahmen von Spiegel TV in einem eigenen Bericht. Diese für viele überraschende Entscheidung traf das LG Hamburg nun per einstweiliger Verfügung. Insbesondere sei die Verwendung der Aufnahmen durch „Panorama“ nicht durch das urheberrechtliche Zitatrecht gedeckt.
Auskunftsanspruch im Urheberrecht: Werbeerlöse müssen nicht immer angegeben werden
Auskunftsanspruch: Das OLG Köln (Urteil vom 14.08.2015, Az. 6 W 75/15) hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nicht automatisch die Auskunft über die im TV bei Werbeunterbrechungen erzielten Werbeerlöse erfassen muss. Entscheidend ist, wie detailliert die zu erteilende Auskunft im Urteil bestimmt ist.