Schlechte Bewertungen sind Online-Händlern ein Dorn im Auge. Unzulässige Bewertungen kann man löschen lassen. Doch welche Bewertungen sind noch von der Meinungsfreiheit erfasst? Der BGH hat jetzt die Bewertung „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ als zulässig erachtet. Die Vorinstanzen waren sich hier nicht einig gewesen.
LG Hamburg: Schwesig muss umstrittene Äußerung zu Pipeline dulden
Das LG Hamburg hat einen Unterlassungsantrag der mecklenburg-vopommerschen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gegen den Hamburger CDU-Chef zurückgewiesen. In dem Eilverfahren ging es um eine umstrittene Äußerung des Politikers zur Haltung Schwesigs in der Debatte um die Pipeline Nord-Stream-2. Darf man jetzt bei Markus Lanz alles behaupten? Äußerung über Haltung in der Ukraine-Krise auf dem Prüfstand Die…