Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben. Unberechtigte Einträge müssen jedoch nicht geduldet werden. Betroffene können bei unberechtigten Negativ-Einträgen sogar einen Anspruch auf hohe Schadensersatzzahlungen haben. Das LG Hannover verurteilte die Schufa Holding AG aktuell in einem solchen Fall zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 5.000,00 €