Fotorecht – Ein Foto Tweet der CDU-Politikerin Erika Steinbach hat vor einigen Tagen vielfach für Empörung gesorgt. Aber war die Politikerin zur Veröffentlichung des Fotos überhaupt berechtigt oder verstieß sie mit ihrem von vielen als geschmacklos empfundenes Posting sogar gegen das Urheberrecht des Fotografen und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen?
Urteil: Bei der Veröffentlichung von Fotos auf Hotel-Website muss der Fotograf genannt werden
Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet kann grundsätzlich nicht darauf verzichtet werden, dass auch der Fotograf dort namentlich benannt wird. Dies wird durch ein aktuelles Urteil des AG München bekräftigt und gilt sogar dann, wenn der Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bild überträgt:
LG Düsseldorf: Missbrauchsopfer darf im Internet nicht namentlich benannt werden
Darf in Berichten über einen Missbrauchsfall das mutmaßliche Opfer auch im Internet namentlich benannt werden, wenn dessen Zustimmung hierzu nicht nachweislich vorliegt? Das LG Düsseldorf (Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15) hat dies verneint und damit die Rechte von Missbrauchsopfern bei der Berichterstattung über sexuellen Missbrauch gestärkt.