Vor wenigen Monaten bereiteten massenhafte datenschutzrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts vielen Websitenbetreibern große Sorgen. Das LG München I hat nun im Fall eines dieser Abmahner festgestellt, dass die im Rahmen seiner Google-Fonts-Massenabmahnungen geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nicht bestehen. Die Abmahnungen waren unberechtigt. Abmahnwelle wegen Einbindung von Google Fonts Ende…