Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz: Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verpackung von Capri-Sonne bzw. Capri-Sun über eine wettbewerbliche Eigenart verfügt und somit wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt ist.
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz: Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verpackung von Capri-Sonne bzw. Capri-Sun über eine wettbewerbliche Eigenart verfügt und somit wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt ist.