Darf eine verfallene Burg gegen den Willen der Eigentümergesellschaft als „Lost Place“ bezeichnet werden? Stellen Fotos aus dem Innenraum einer solchen Burg Verstöße gegen das Urheberrecht dar, die zu einem Schadensersatz berechtigen? Das AG München musste sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Was war geschehen?