Mit der Behauptung einer Spitzenstellung (z.B. der Beste, der Größte) lassen sich wirksam Kunden anlocken. Doch wann ist eine solche Spitzenstellungswerbung zulässig? Das LG München I hat nun einige Superlativ-Behauptungen einer SEO Agentur als unzulässig eingestuft. Suchmaschinenoptimierung – Nur der Beste schafft es ganz nach oben Beim Suchmaschinen-Marketing eifern alle um einen Spitzenplatz beim Google-Ranking.…