Um gegen Urheberrechtsverletzungen nach deutschem Recht vor deutschen Gerichten vorzugehen, ist in der Regel ein ausreichender Inlandsbezug erforderlich. Doch wann liegt ein solch ausreichender Inlandsbezug bei Urheberrechtsverletzungen im Internet vor? Zu dieser Frage liegt nun eine Entscheidung des LG Hamburg vor.