Das OLG Köln hat entschieden, dass eine 13minütige Live – Weitersendung der ZDF-Sendung „Berliner Runde“ bzw. deren öffentliche Zugänglichmachung durch die Bild.TV urheberrechtswidrig war. Insbesondere sei die Weitersendung nicht von der Schranke der „Berichterstattung über Tagesereignisse“ gedeckt.
LG München I: Berufsfotograf gewinnt Rechtsstreit um Foto auf AfD-Account
Durfte ein Kreisverband der AfD ein professionelles Foto mit der Aufschrift „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ versehen und auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen? Im Berufungsverfahren errang ein Berufsfotograf nun einen Erfolg vor dem LG München. Was war passiert?