Die Politikerin Sawsan Chebli wehrt sich gegen beleidigende Kommentare im Internet. In einem Facebook-Kommentar war sie als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnet worden. Vor dem LG Heilbronn forderte sie Entschädigung. Das Landgericht hat die Klage der Politikerin nun abgewiesen.
Unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit zu duldende Äußerungen über Politikerin
Urteil des LG Heilbronn vom 22.03.2023 Az. Ko 8 O 85/22 (Volltext) Leitsatz: Bezeichnung einer Politikerin als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ war im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und von der Politikerin gerade auch im Zusammenhang mit von ihr selbst zuvor getätigten Äußerungen zu dulden. Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten…
Bezeichnung als „Gollum“ ist eine Beleidigung
Musste ein Wissenschaftler dulden, von einer Bürgerbewegung in einem Flugblatt als „Gollum“ betitelt zu werden? Nein, entschied nun das Landgericht München I und bejahte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Was gab hierbei den Ausschlag?