Bezeichnung als „Gollum“ ist eine Beleidigung

Musste ein Wissenschaftler dulden, von einer Bürgerbewegung in einem Flugblatt als „Gollum“ betitelt zu werden? Nein, entschied nun das Landgericht München I und bejahte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Was gab hierbei den Ausschlag?

Zulässige Meinungsäußerung oder Beleidigung?

Ob über Corona, die Umwelt, die Frage des Fleischkonsums, über das Gendern oder über die Weltpolitik: Debatten zu kontroversen Themen werden oft sehr schrill geführt. Die Beteiligten gehen dabei nicht immer zimperlich miteinander um. Gerade Politiker und Wissenschaftler stehen oft im Zentrum verbaler Attacken. Doch welche Herabsetzungen muss man dulden? Wogegen kann man sich wehren? Im vorliegenden Fall war ein Wissenschaftler auf einem Flyer einer Bürgerbewegung als „Gollum“ bezeichnet worden. Dieser empfand das als Beleidigung. Bei der Figur „Gollum“ aus dem bekannten Fantasy-Epos „Herr der Ringe“ handelt es sich nämlich um eine unansehnliche Figur mit zweifelhaftem Charakter. Der so bezeichnete Wissenschaftler setzte sich zur Wehr und machte vor dem LG München Unterlassungsansprüche geltend.

LG München I: nicht mehr sachbezogene Herabsetzung

Auch das LG München I (Beschluss vom 14.11.2022, Az. 25 O 12738/22) sah in der beanstandeten Bezeichnung eine persönlichkeitsverletzende Beleidigung. Der Bürgerbewegung wurde im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, den Wissenschaftler weiter so zu bezeichnen. So bestätigte das Gericht, dass es sich bei dem fiktiven Charakter des „Gollum“ um eine Figur handelt, die „angesichts der vom Autor zugeschriebenen optischen und charakterlichen Eigenschaften überwiegend negativ konnotiert ist“. Das Gericht sah daher vorliegend eine nicht sachbezogene Herabsetzung der Person des Antragstellers. Soweit die Betitelung als „Gollum“ zum Ausdruck habe bringen sollen, dem Wissenschaftler mangele es an wissenschaftlicher Bildung, so läge hierin eine unwahre Tatsachenbehauptung, die dieser widerlegt habe. Bei der beanstandeten Bezeichnung handele es sich auch nicht um Satire, so das Landgericht.

Wo verläuft die Grenze zwischen zulässigen Äußerungen und Beleidigungen, gegen die man sich wehren kann? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Äußerungsrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).