Für redaktionelle Texte im Online-Bereich werden Autoren oftmals nur sehr schlecht bezahlt. Dabei haben Urheber eine Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das OLG Celle stellte nun fest,eine Vergütung in Höhe von 100 € für einen Online Text als Vergütung jedenfalls nicht mehr angemessen im Sinne des § 32 UrhG ist.