Peta verliert Berufungsprozess um Affen-Selfie

Der skurrile Prozess um die Urheberrechte an einem von einem Affen gefertigten Selfie hat ein vorläufiges Ende gefunden. Die Organisation „PETA“ musste eine deutliche Niederlage einstecken. Sie hatte im Namen des Tieres urheberrechtliche Ansprüche an dem Selfie geltend gemacht.

Das Grüne Recht Selfie Urheberrechte
Das Grüne Recht , Quelle: Wikimedia.org

Wem stehen die Urheberrechte am Affen-Selfie zu?

Nach Jahren des Rechtsstreits hat ein amerikanisches Berufungsgericht die Frage um die Urheberrechte eines von einem Tier geschossenen „Selfie“ geklärt. Im Jahr 2011 hatte der Tierfotograf David Slater auf der indonesichen Insel Sulawesi eine Serie von Tierbildern geschossen. Hierbei kam es zu einem kuriosen Zwischenfall. Ein neugieriger Makake namens „Naruto“ näherte sich der auf einem Stativ aufgebauten Kamera des Fotografen und untersuchte das Gerät. In einem unbeobachteten Augenblick betätigte der Affe den Auslöser der Kamera und fertigte auf diese Weise ein Selbstportrait (umgangssprachlich: Selfie) von sich selbst. Das Bild, auf welchem der Affe zu grinsen scheint, erfreute sich weltweit großer Beliebtheit, verbreitete sich später viral  im Internet und tauchte unter anderem auf einer Seite der Wikimedia-Foundation auf, wo es als gemeinfrei ausgewiesen wurde.

PETA machten im Namen des Affen Rechte an dem Bild geltend

Nachdem der Fotograf zunächst vergeblich Urheberrechte an dem Foto geltend gemacht hatte, wurde er später selbst von der Organisation PETA verklagt. PETA hatte die Klage im Namen des  Affen eingereicht. Bereits in der ersten Instanz unterlag die klagende Organisation. In der Berufungsinstanz hatten sich die Parteien eigentlich schon auf einen Vergleich geeinigt, nach dem der Fotograf 25 % der Einnahmen an dem Foto für den Erhalt des Lebensraums der Affen in Indonesien spenden sollte. Das Berufungsgericht wies den Vergleich jedoch zurück und fällte stattdessen eine Entscheidung zu Lasten von PETA. Tiere könnten keine urheberrechtlichen Klagen erheben, da das US-Urheberrecht nicht entsprechend geregelt sei, so das Gericht.

PETA muss die Anwaltskosten des Fotografen tragen

Bemerkenswert, weil ungewöhnlich im US-Recht, ist, dass das Gericht PETA auch dazu verurteilte, die Rechtsanwaltskosten des Fotografen zu übernehmen. Die Belastung mit diesen Kosten waren offenbar ein entscheidender Grund dafür gewesen, dass sich der Fotograf zunächst auf den Vergleich eingelassen hatte.

Weitere Instanz denkbar

Ob der Rechtsstreit damit endgültig beendet ist, dürfte sich noch herausstellen. Theoretisch verbliebe der glücklosen Organisation noch der Gang vor den Supreme-Court, bei dem allerdings kaum Erfolgsaussichten bestehen dürften, eine gegenteilige Entscheidung herbeizuführen.

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