Das LG Offenburg hat entschieden, dass ein unter dem Slogan „MAKE BORIS R!CH AGAIN“ veröffentlichter TV-Beitrag des Comedian Oliver Pocher keine Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzte.
In dem Rechtsstreit ging es um einen Fernsehbeitrag aus der Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“, der am 29.10.2020 bei dem Sender RTL ausgestrahlt worden war. Darin hatte Pocher unter dem Slogan „MAKE BORIS R!CH AGAIN“ dazu aufgerufen, spenden für Boris Becker zu sammeln. Die dabei zusammengekommene Summe in dreistelliger Höhe sollte Becker übergeben werden. Nachdem dieser die Annahme zunächst verweigerte, entwickelte Pocher einen Fantasie-Mode-Preis, den Becker erhalten solle. Das gespendete Geld wurde in der Preistrophäe versteckt. Becker war bei der Übergabe des Preises nicht bekannt, dass die „Preisverleihung“ einzig dem Zweck dienen sollte, Becker den gesammelten Betrag von ihm unbemerkt zukommen zu lassen. Aufgelöst wurde dies in der fraglichen Sendung. Boris Becker sah in dem Beitrag eine Verletzung seiner Persönichkeitsrechte und nahm Pocher gerichtlich in Anspruch.
LG Offenburg weist Klage ab – Bildnis der Zeitgeschichte
Das LG Offenburg (Urteil vom 05.11.2022, Az. 2 O 20/22) wies die Klage nun ab.
Das Gericht führte aus, dass sich Oliver Pocher zwar nicht auf eine Einwilligung von Boris Becker stützen könne, weil diesem die Einzelheiten der geplanten Verbreitung – insbesondere deren satirischer Charakter – vorher nicht mitgeteilt worden seien. Allerdings sei die Veröffentlichung dennoch möglich, da es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handele. Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Klägers an seiner Privatsphäre überwiegen aus Sicht der Kammer auf Grund der Umstände des Einzelfalls die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit.
Das Urteil des Landgerichts Offenburg ist nicht rechtskräftig.
Aus der Pressemitteilung des LG Offenburg vom 15. November 2022
– UPDATE 28.11.2023: Das OLG Karlsruhe hat die Entscheidung des LG Offenburg mit Urteil vom 28.11.2023 aufgehoben und Boris Becker recht gegeben, siehe Pressemiteilung des OLG. –
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