Erfolg für Renate Künast: Vor dem LG Frankfurt setzte die Politikerin durch, dass Facebook nicht nur ein von ihr konkret gemeldetes Meme mit einem Falschzitat löschen muss, sondern auch nicht gemeldete vergleichbare Varianten dieses Memes. Was war geschehen?
Meme mit Falschzitat
Ursprünglich hatte Künast von Facebook bzw. von dem hinter der Plattform stehenden Konzern Meta die Löschung eines Fotos der Politikerin gefordert, dem das Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ beigefügt war. Dieses Zitat stammte in Wirklichkeit aber nicht von der Politikerin. Unter anderen URL existierten jedoch auch noch weitere ähnliche Varianten des Meme mit dem Falschzitat. Diese unterschieden sich nur geringfügig von dem gemeldeten Falschzitat, etwa durch ein verändertes Layout oder durch Erweiterung oder Weglassen von Textinhalten, durch Tippfehler oder durch Veränderung für das Auge nicht wahrnehmbarer Pixel. Vor dem LG Frankfurt forderte Künast Unterlassung der Veröffentlichung von Memes mit kerngleichem Inhalt.
LG Frankfurt: Künast muss nicht auf jede Fundstelle hinweisen
Das LG Frankfurt (Urteil vom 08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21) gab nun der klagenden Politikerin recht. Zunächst bejahte das Gericht eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch das beanstandete Meme mit dem Falschzitat. Zwar müsse der Betreiber von Facbook als Diensteanbieter nicht ohne einen entsprechenden Hinweis alle ins Netz gestellten Beiträge auf eventuelle Rechtsverletzungen prüfen. Vorliegend habe Künast den Plattformbetreiber jedoch auf das Falschzitat hingewiesen. Sie müsse dies auch nicht unter Angabe der jeweiligen URLs für jeden weiteren Verstoß wiederholen. Vielmehr sei für Facebook unschwer erkennbar, dass es sich auch bei Varianten mit kerngleichem Inhalt um Falschzitate handelt. Dass es Facebook technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar sei, ohne konkrete Bezeichnung der jeweiligen Fundstellen ähnliche oder identische Memes zu erkennen, sei nicht dargetan worden.
10.000,00 € Geldentschädigung für Künast
Das Gericht sprach der klagenden Politikerin auch eine Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) in Höhe von 10.000,00 € zu. So trage der Konzern Meta eine Mitverantwortung, weil er seiner Verpflichtung, die Plattform von den Falschzitaten zu befreien, nicht nachgekommen war. Die Höhe der Geldentschädigung sei durch die Schwere der Rechtsverletzung gerechtfertigt. So sei die Politikerin aufgrund des Falschzitats angefeindet worden. So schrieb das Landgericht:
Die Glaubwürdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubwürdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. Dies ist ehrenrührig und beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Falschzitierten. Falschzitate verzerren auch den Meinungskampf und sie schaden der Allgemeinheit.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit zum Presse- und Äußerungsrecht. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Lesen Sie weitere Beiträge zu diesem Thema in unseren News.