Filesharing: Waldorf Abmahnung wegen American Beach House

Bereits seit mehreren Jahren mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Tauschs von Film- oder Hörbuchdateien im Internet (Filesharing) ab. Hierbei wird sie für verschiedene Medienunternehmen tätig. Aktuell ist es der Spielfilm „American Beach House“, der Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist.

Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnung wegen American Beach House – worum geht es?

Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) den aktuellen Spielfilm „American Beach House“ mit der bekannten Schauspielerin Mischa Barton im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: Tiberius Film GmbH) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf verlangt?

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München fordert daher in der Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen American Beach House reagieren?

Wir empfehlen, die in der Waldorf-Abmahnung erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sind auch Sie von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aus München abgemahnt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben.