Haben Sie eine Abmahnung der ALP Rechtsanwälte im Namen der HSV Fußball AG erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel des HSV im Internet angeboten haben sollen? Wie sollte man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?
Tickets im Internet angeboten: Abmahnung des HSV Fußball AG
Zahlreiche Fußball-Fans kennen das Problem – Eintrittskarten für ein wichtiges Fußballspiel sind bereits gekauft, kurz vor dem Spiel stellt sich jedoch heraus, dass der Erwerber des Tickets am Tag des Spiels verhindert ist. Was liegt näher als das überzählige Ticket im Internet weiterzuverkaufen? Nicht selten erzielen die kurz vor dem Spiel verkauften Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Erwerb. Die Tickets teurer als gekauft im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: die HSV Fußball AG lässt die ALP Rechtsanwälte aus Hamburg Abmahnungen wegen nicht genehmigter Ticket-Angebote aussprechen.
ALP Rechtsanwälte verweisen auf die AGB des HSV Fußball AG
Konkret geht es in den aktuellen Abmahnungen der ALP Rechtsanwälte um Eintrittskarten zu Fußballspielen des HSV, die teils zu einem höheren als dem Abgabepreis im Internet angeboten wurden. So wird in einer solchen Abmahnung der Vorwurf erhoben, unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („ATGB“) des HSV entsprechende Tickets über das Internet angeboten zu haben“
Konkret werden folgende Forderungen erhoben:
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Zahlung einer Vertragsstrafe
- Zahlung von Rechtsanwaltskosten
Erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der AGB
Ob sich die HSV Fußball AG vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf ihre AGB berufe könnte, erscheint aus mehreren Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf im Internet noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich.
Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der ALP Rechtsanwälte erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den HSV Fußball AG leisten müssen. In vielen Fällen vergleichbarer Abmahnungen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Ansprüche zu verteidigen.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von den ALP Rechtsanwälten eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen der HSV Fußball AG verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.