Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel des FC Bayern München im Internet angeboten haben sollen? Wie soll man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?
FC Bayern München Bundesligatickets auf viagogo angeboten
So mancher Fußball-Fan hat es sicher bereits erlebt – Eintrittskarten für ein wichtiges Fußballspiel sind schon gekauft und plötzlich stellt sich heraus, dass entweder der Käufer selbst oder einer seiner Abnehmer am Tag des Spiels verhindert ist. Was liegt näher als das nicht benötigte Ticket im Internet wieder an den Mann zu bringen? Oftmals erzielen die kurz vor dem Spiel verkauften Karten sogar deutlich höhere Preise als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: die FC Bayern München AG lässt die Kanzlei Lentze Stopper Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.
abmahnende Kanzlei verweist auf die AGB der FC Bayern München AG
Konkret geht es in einer uns bekannten, aktuellen Abmahnung von Lentze Stopper um Karten für ein Bundesliga Heimspiel des FC Bayern München, die zu einem höheren als dem Abgabepreis auf viagogo angeboten wurden. In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten der Vorwurf erhoben,
„… entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb im FC Bayern Online-Ticketing / Verkaufsbedingungen Jahreskarten -ABO (nachfolgend gemeinsam ATGB) nachweislich Tickets des FCB über die Online-Verkaufsplattform „viagogo“ angeboten zu haben“
Konkret werden folgende Vorwürfen erhoben:
- die ATGB seien nicht einbezogen worden
- Das Ticket sei zu einem höheren als dem bezahlten Preis angeboten worden
- Das Ticket sei öffentlich bei viagogo angeboten worden.
Der Weiterverkauf der Tickets, so die Lentze Stopper, stelle einen Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der FC Bayern München AG dar, denen der jeweilige Verkäufer beim Erwerb der Karten zugestimmt habe. So sei es u. a. dem jeweiligen Erwerber der Tickets verboten, diese kommerziell zu nutzen. Auch ein Verkauf über Internet-Auktionen schließen die Bedingungen kategorisch aus.
Erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der AGB
Ob sich der FC Bayern München vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf seine AGB berufen könnte, erscheint aus verschiedenen Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf viagogo noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich.
Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den FC Bayern München leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Lentze Stopper aus München eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen der FC Bayern München AG verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.