Abmahnung beim Print-on-Demand: Sind Sie von den Patentanwälten Kayser & Cobet aus Berlin abgemahnt worden, weil Sie gegen Rechte an der EU-Wortmarke „Suffgeschwader“ verstoßen haben sollen. Wie sollte man sich als Abgemahnter in einem solchen Fall verhalten?
Print-on-Demand: Online-Business mit Abmahnrisiko
Der Verkauf von bedruckter Kleidung oder auch anderen bedruckten Gegenständen ist ein großer Markt. Dies liegt auch an der Möglichkeiten, die Print-on-Demand (PoD) bietet. Die Ware muss nicht vorproduziert werden sondern kann ohne großen Aufwand auf Bestellung bedruckt und versandt werden. Das kann viele Kosten sparen. Doch auch die Risiken markenrechtlicher oder urheberrechtlicher Abmahnungen sind in diesem Geschäft groß. Viele Anbieter versuchen, bestimmte Motive und Bezeichnungen als Marke für sich zu sichern. Dann sprechen sie Abmahnungen gegen andere aus, die ihrerseits diese oder ähnliche Zeichen verwenden.
Rechtverstoß? Abmahnung wegen Nutzung des Zeichens „Suff Geschwader“
Uns wurde aktuell eine Abmahnung der Patentanwälte Kayser & Cobet aus Berlin vorgelegt. Darin wird der Vorwurf erhoben, es seien Rechte an der EU-Wortmarke „Suffgeschwader“ verletzt worden. Die Marke wurde im Jahr 2020 für Herrn Thorsten Simeth aus Berlin eingetragen. In dessen Namen wurde auch die Abmahnung ausgesprochen. Der Markenschutz der fraglichen Marke erstreckt sich auf die Klassen 9, 16 und 25. Er umfasst u. a. auch Bekleidungsstücke. Konkret wird in der Abmahnung ein T-Shirt-Angebot beanstandet, bei dem der Shirt-Aufdruck das Statement „Suff Geschwader“ enthält.
Welche Ansprüche werden in der Abmahnung erhoben?
Die abmahnende Kanzlei verlangt hier zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem werden umfangreiche Auskünfte, beispielsweise über die Menge der ausgelieferten und bestellten Shirts, Namen und Anschriften von Herstellern und Lieferanten, sowie über mit dem Verkauf erzielte Umsätze und Gewinn verlangt. Schließlich sollen auch Anwaltskosten der Abmahnung unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 25.000,00 € gezahlt werden. Gefordert werden also bereits Abmahnkosten in Höhe von allein 1.311,00 €.
Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?
Abmahnungen im Markenrecht sollten ernst genommen werden. Die Gegenstandswerte sind in Markensachen üblicherweise sehr hoch. Entsprechend hoch ist deswegen auch das Kostenrisiko. Sowohl das Ignorieren einer solchen Abmahnung, aber auch eine voreilige und unüberlegte Reaktion können gegebenenfalls weitaus höhere Kosten nach sich ziehen. Es ist daher dringend davon abzuraten, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen ohne sich zuvor von einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Nicht selten bestehen sogar gute Argumente, um den entsprechenden Vorwürfen ganz oder teilweise entgegenzutreten. Gerade im Bereich bedruckter Bekleidung und Print-on-Demand sind in den vergangenen Jahren interessante Entscheidungen der Gerichte und Markenämter wie dem DPMA oder dem EUIPO ergangen.
Selbst in den Fällen, in denen die Vorwürfe in der Abmahnung grundsätzlich berechtigt sind, stellt sich die Frage, ob auch die erhobenen Zahlungsforderungen überhaupt der Höhe nach berechtigt sind. Keinesfalls jedoch sollte man eine Unterlassungserklärung abgeben, bevor nicht die Gefahr späterer Vertragsstrafen ausgeschlossen werden kann. Andernfalls drohen in der Zukunft weitaus größere Schäden.
Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).