Haben Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten, weil Sie angeblich Folgen der bekannten Fernsehserie „Homeland“ heruntergeladen bzw. angeboten haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall verhalten?
Bereits seit mehreren Jahren versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen des Tauschs von Videodateien im Internet (Filesharing). Dabei wird Waldorf Frommer unter anderem für die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH tätig. Aktuell sind es u. a. Folgen der TV-Serie „Homeland“, um welche es in den Abmahnungen von Waldorf Frommer häufig geht.
Filesharing-Abmahnung von Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Homeland“ – worum geht es?
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird in der Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer zum Vorwurf gemacht, über ihren Internetanschluss mit Hilfe so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) Folgen der Serie „Homeland“ mit der bekannten Schauspielerin Claire Danes im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Rechte der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH auf öffentliches Zugänglichmachen gem. § 19 a UrhG dar.
Was verlangt Waldorf Frommer in der Abmahnung?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher in ihrer Filesharing-Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die „vergleichsweise“ Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.
Wie soll ich auf solch eine Abmahnung reagieren?
Wir empfehlen, die in der Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist es mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Haben auch Sie von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aus München eine Abmahnung wegen „Homeland“ erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit vielen Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben.