Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte von Appen Jens aus Hamburg erhalten, weil Sie gegen Markenrechten des 1. FSV Mainz 05 e. V. verstoßen haben sollen. Wie sollte man sich in einem solchen Fall verhalten?
Kürzlich legte uns ein Mandant eine Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e. V. mit der Bitte um Prüfung vor. Gegenstand der Abmahnung ist die mutmaßliche Verletzung von Markenrechten an der Marke „1. FSV Mainz 05“. Ebenfalls sollen Rechte am gleichlautenden Unternehmenskennzeichen verletzt sein.
Abmahnung des 1. FSV Mainz 05 e. V. – Welche Forderung erhebt der Verein
In seiner Abmahnung fordert der Verein zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird Auskunft über Art, Dauer und den Umfang der angeblichen Verletzungshandlungen gefordert. Schließlich sollen auch Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 50.000,00 € gezahlt werden – gefordert wird konkret ein Betrag in Höhe von 1.531,90 .
Wie sollte man nach Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren?
Was dringend vermieden werden sollte, ist, die Forderungen abmahnender Rechtsanwälte in vergleichbaren Fällen ungeprüft zu erfüllen. Wenn man etwa die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung vorschnell ungeprüft und unverändert abgibt, können hierdurch schnell Tatsachen gesetzt werden, die nachträglich nicht mehr zu ändern sind. Vielmehr empfiehlt es sich zunächst prüfen zu lassen, ob die fraglichen Ansprüche überhaupt zu Recht geltend gemacht werden. Oft lassen sich auch, selbst wenn die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formulieren als von abmahnenden Kanzleien vorformuliert. Auch sollte, falls gegebenenfalls doch eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, unbedingt vorher feststehen, dass die zu unterlassende Handlung nicht möglicherweise noch andauert; andernfalls drohen schnell hohe Vertragsstrafen.
Ebenso gefährlich jedoch kann es werden, die Abmahnung komplett zu ignorieren und die darin gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen zu lassen. Wir empfehlen, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die verschiedenen Handlungsoptionen sorgfältig und fachkundig zu erörtern.
Wurden auch Sie wegen der mutmaßlichen Verletzung von Markenrechten des 1. FSV Mainz 05 e. V. abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.