Die Rechtsanwaltskanzlei Pixel Law aus Berlin hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Abmahnungen wegen unrechtmäßiger Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet (Fotoklau) versendet und dabei oft hohe Schadensersatzforderungen gestellt. Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung eine von Pixel Law geltend gemachte Lizenzforderung als weit überhöht zurückgewiesen und eine erheblich geringere Lizenzgebühr zugesprochen.
Pixel Law erhebt hohe Schadensersatzforderung
Ein Berufsfotograf hatte die Beklagte wegen der nichtgenehmigten Nutzung eines seiner Bilder zunächst vergeblich abgemahnt und später verklagt. Diese hatte das Bild in einer bearbeiteten Form auf ihrer Website öffentlich zugänglich gemacht. In der Klage vor dem LG Berlin forderte die Kanzlei Pixel Law für den klagenden Fotografen neben der Unterlassung eine Lizenzentschädigung in Höhe von 1.395,00 €, einschließlich eines Aufschlages von 100% für die unterbliebene Namensnennung. Hierbei berief sich Pixel Law auf die Honorarbedingungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MfM).
Fotograf konnte keine an der MFM orientierte Lizenzierungspraxis nachweisen
Das LG Berlin (Urteil vom 30.07.2015, Az. 16 O 410/14) erteilte der von Pixel Law erhobenen Lizenforderung jedenfalls in der gefordeten Höhe eine deutliche Absage. Vor allem fänden, so das Landgericht, die Honorarempfehlungen der MFM keine Anwendung, da es dem klagenden Fotografen nicht gelungen sei, nachzuweisen, dass er sich bei der Lizenzierung seiner Bilder üblicherweise an den MFM-Empfehlungen orientiert. Da auch keine andere Lizenzierungspraxis vorgetragen worden sei, könne die Kammer gem. § 287 ZPO allenfalls einen frei geschätzten Mindestschaden zusprechen. Das Gericht hielt einen Grundbetrag in Höhe von 100,00 € für angemessen, der allerdings wegen der unterbliebenen Namensnennung um 100 % auf 200,00 € zu erhöhe sei.
Anmerkung zu dem Pixel Law Urteil des LG Berlin
Das Urteil des LG Berlin zeigt, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in der Regel nur solche Schadensersatzzahlungen zugesprochen werden, die dem jeweiligen Gericht plausibel erscheinen. Da allerdings andere Gerichte (z. B. das LG Köln) jedenfalls bei Berufsfotografen oftmals ohne nähere Prüfung auf die MFM-Empfehlungen zurückgreifen, ist zu erwarten, dass viele Rechteinhaber künftig ihre Klagen wegen Bilderklau nicht in Berlin sondern eher bei anderen Gerichten erheben werden.
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