Haben Sie eine Abmahnung oder eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Bear+Wolf (Winterstein) aus Frankfurt am Main erhalten, weil Sie möglicherweise gegen Markenrechte des SC Darmstadt 1898 e.V. verstoßen haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall am besten verhalten?
SV Darmstadt 1898 e.V. als Markeninhaber
Der SV Darmstadt 1989 ist Inhaberin mehrerer Marken, die in Verbindung mit dem bekannten Fußballverein stehen. So ist unter anderem das Bild einer stilisierten Lilie als Bildmarke für den Verein engetragen. Der Verein wird nämlich, nicht zuletzt aufgrund der Lilie des Darmstädter Stadtwappens, welches sich auch im Vereinslogo findet „die Lilien“ genannt.
Kanzlei Bear Wolf mahnt ab
Mutmaßliche Verletzungen von Markenrechten des SV Darmstadt werden von der Frankfurter Kanzlei Bear+Wolf verfolgt. Dies erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung. Denkbar wäre aber auch eine Berechtigungsanfrage, die eine Vorstufe zu einer Abmahnung darstellen kann. Wer also ohne entsprechende Lizenz Kleidung, z.B. mutmaßliche Fan-Artikel (T-Shirts, Pullover o.ä.) unter Verwendung einer stilisierten Lilie herstellt und vertreibt, läuft Gefahr wegen einer Markenrechtsverletzung von der Kanzlei Bear+Wolf in Anspruch genommen zu werden.
Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung von Markenrechten
Mit einer Abmahnung werden in der Regel konkrete Unterlassungsansprüche, nicht selten auch bereits Schadensersatzforderungen geltend gemacht. In diesen Fällen werden häufig neben einer Unterlassungserklärung auch Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die in Markensachen nicht selten deutlich über 1.000,00 € liegen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und ob die Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss und wenn ja, ob sie noch „entschärft“ werden kann, ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren.
Wurden auch Sie wegen der ungenehmigten Nutzung von Markenrechten des SV Darmstadt 1898 e.V. abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.
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