Sind Sie von den HEUMANN Rechts- und Patentanwälten aus München abgemahnt worden, weil Sie Rechte an Gemeinschaftsgeschmacksmustern oder Markenrechte der Daimler AG aus Stuttgart verletzt haben sollen? Wie sollte man nach Erhalt einer solchen Abmahnung am besten reagieren?
Abmahnung der HEUMANN Rechtsanwälte für die Daimler AG
Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Heumann Rechts- und Patentanwälte aus München zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahung ist eine mutmaßliche Verletzung von Markenrechten der Daimler AG. Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, es seien ohne Genehmigung der Daimler AG Fahrzeugteile im Internet zum Kauf angeboten worden, bei denen es sich um nahezu identische bzw. hochgradig ähnliche Nachahmungen von für diese geschützten Gemeinschaftsgeschmacksmustern handeln soll; zudem seien diese Fahrzeugteile teils mit einem für die Daimler AG geschützten Logo versehen gewesen. Die abmahnende Kanzlei sieht darin eine Verletzung von Markenrechten sowie von Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechten.
Welche Forderungen werden in der Abmahnung gestellt?
Zunächst fordern die abmahnenden Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird gefordert die Auskunft über Art und den Umfang der mutmaßlichen Verletzungshandlungen sowie über die Herkunft der fraglichen Ware, sowie der Herausgabe der mutmaßlich rechtsverletzenden Fahrzeugteile. Solche Auskünfte dienen üblicherweise nicht zuletzt auch der Bezifferung späterer Schadensersatzansprüche. Schließlich forderte die abmahnende Kanzlei auch Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 250.000,00 € – gefordert wurden hier konkret Abmahnkosten in Höhe von 4.455,96 €.
Was tun, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?
Was in solchen Fällen zunächst dringend vermieden werden sollte, ist, die Forderungen abmahnender Rechtsanwälte ohne eingehende Prüfung einfach zu erfüllen. Durch das vorschnelle und ungeprüfte Unterschreiben der von abmahnenden Kanzleien vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung können schnell nachteilhafte Tatsachen gesetzt sein, die nachträglich nicht mehr zu ändern sind. Zuerst sollte also überprüft werden, ob Vorwürfe überhaupt zu Recht erhoben werden. Nicht selten lassen sich auch, selbst in den Fällen, in denen die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formulieren als von abmahnenden Kanzleien vorformuliert. Auch sollte vor Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt feststehen, dass die zu unterlassende Handlung nicht möglicherweise noch andauert; andernfalls drohen schnell hohe Vertragsstrafen.
Das Abmahnschreiben jedoch einfach zu ignorieren und die gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen zu lassen, kann jedoch mindestens ebenso gefährlich sein. Unsere Empfehlung lautet daher, sich nach Erhalt eines solchen Abmahnschreibens von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die verschiedenen Handlungsoptionen sorgfältig und fachkundig zu erörtern.
Wurden auch Sie wegen der mutmaßlichen Verletzung von Markenrechten oder Rechten an Gemeinschaftsgeschmacksmustern durch die HEUMANN Rechtsanwälte im Auftrag der Daimler AG abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.