Abmahnung von RA Daniel Sebastian wegen „Lost Frequencies – Are you with me“

Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Firma DigiRights Administration aus Darmstadt erhalten, weil Sie angeblich das Lied „Lost Frequencies – Are you with me“ heruntergeladen bzw. angeboten haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall verhalten?

Bereits seit mehreren Jahren versendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin Abmahnungen wegen des Tauschs von Musikdateien im Internet (Filesharing). Dabei wird Rechtanwalt Sebastian insbesondere für die Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt tätig. Aktuell ist es u. a. das Musikwerk „Lost Frequencies – Are you with me“, um welches es in den Abmahnungen von Daniel Sebastian häufig geht.

Filesharing-Abmahnung von RA Daniel Sebastian wegen „Lost Frequencies – Are you with me“ – worum geht es?

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird in der Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian zum Vorwurf gemacht, über ihren Internetanschluss mit Hilfe so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) den bekannten Song „Are you with me“ des aus Brüssel stammenden Projekts „Lost Frequencies“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Rechte der Firma DigiRights Administration GmbH auf öffentliches Zugänglichmachen gem. § 19 a UrhG dar.

Was verlangt RA Daniel Sebastian in seiner Abmahnung?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert daher in seiner Filesharing-Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die „vergleichsweise“ Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00 € für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung reagieren?

Wir empfehlen, die in der Filesharing-Abmahnung von Rechtanwalt Daniel Sebastian erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist es mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Haben auch Sie eine Filesharing-Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit vielen Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Filesharing-Abmahnungen von RA Daniel Sebastian erhalten haben.