Besteht ein Werktitelschutz für die Namen von Apps auf Smartphones und Tablet-Computern? Der BGH hat diese Frage im Rahmen eines aktuellen Urteils grundsätzlich bejaht, allerdings gleichzeitig die Schutzfähigkeit für die Bezeichnung „wetter.de“ als Namen einer App wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14 – wetter.de).
OLG Köln: Titelschutz – wetter.de nicht als Werktitel für App schutzfähig
Titelschutz – Ist es möglich den Namen einer App als Werktitel zu schützen? Wie weit geht dieser Schutz? Das OLG Köln hatte sich mit Fragen des Titelschutzes auseinanderzusetzen. Es ging um den Begriff wetter.de in Bezug auf Apps.