Das OLG Köln hat entschieden, dass das Senden von Pannen in TV-Sendungen anderer Sender durch die Konkurrenz nicht vom Zitatrecht des Urheberrechts gedeckt ist. Die kostenfreie Nutzung solcher TV-Pannen ist daher nicht ohne weiteres möglich.
Spiegel TV erwirkt einstweilige Verfügung im Streit um Verwendung von Exklusiv-Aufnahmen
Das ARD Magazin Panorama verwendete zu Unrecht Exklusiv Aufnahmen von Spiegel TV in einem eigenen Bericht. Diese für viele überraschende Entscheidung traf das LG Hamburg nun per einstweiliger Verfügung. Insbesondere sei die Verwendung der Aufnahmen durch „Panorama“ nicht durch das urheberrechtliche Zitatrecht gedeckt.