Spiegel TV erwirkt einstweilige Verfügung im Streit um Verwendung von Exklusiv-Aufnahmen

Das ARD Magazin Panorama verwendete zu Unrecht Exklusiv Aufnahmen von Spiegel TV in einem eigenen Bericht. Diese für viele überraschende Entscheidung traf das LG Hamburg nun per einstweiliger Verfügung. Insbesondere sei die Verwendung der Aufnahmen durch „Panorama“ nicht durch das urheberrechtliche Zitatrecht gedeckt.