Es ist ein deutliches Zeichen für offene WLAN-Netze. Der Generalanwalt beim EuGH hat in einem Filesharing-Verfahren die in Deuschland vorgesehene Störerhaftung für offene WLAN Netzwerke weitgehend in Frage gestellt.
Es ist ein deutliches Zeichen für offene WLAN-Netze. Der Generalanwalt beim EuGH hat in einem Filesharing-Verfahren die in Deuschland vorgesehene Störerhaftung für offene WLAN Netzwerke weitgehend in Frage gestellt.