Müssen Tierbeobachtungskameras im Wald den Datenschutzbehörden gemeldet werden? Im Mai 2016 hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes eine grundsätzliche Meldepflicht für Wildkameras bejaht. Das OVG Saarlouis bestätigte diese Entscheidung nun zwar. Gleichzeitig machte das OVG deutlich, dass eine Meldepflicht bald nicht mehr bestehen wird.
Datenschutz: VG Saarlouis hält Wildkameras für meldepflichtig
Fotorecht / Bildrecht – Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 18. Mai 2016 (Az. 1 K 2102/14, 1 K 63/15, 1 K 1074/15) entschieden, dass der Betrieb von Wildkameras grundsätzlich meldepflichtig ist.